Zwergenland Bottrop
Die u3 Kinderbetreuung in Kirchhellen
 

Rahmenbedingungen des Jugendamtes Bottrop für die Kindertagespflege

 




Auftrag der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein Gesetzlich anerkanntes flexibles Betreuungsangebot, dessen Merkmal die Familienähnlichkeit, die enge persönliche Bindung eines Kindes an die Tagespflegeperson(-en) sowie deren (häusliches) Umfeld sind.



Die Kindertagespflege soll


-  die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen und                 gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern

-  die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen

-  den Erziehungsberechtigten helfen, Erwerbstätigkeit oder                         Schulausbildung und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren             zu können.


  Fördervoraussetzungen 



   Beitragspflicht


   Für die Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Kindertagespflege           werden Beiträge nach der geltenden Satzung der Stadt Bottrop über die       Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von                     Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) erhoben.


   Da die Betreuung vom Jugendamt der Stadt Bottrop unterstützt und             gefördert wird, sind die Kosten für die Eltern gering.


   Die Kosten für die Betreuung richten sich nach mehreren Faktoren, wie           Einkommenshöhe und Betreuungsdauer. Die Eltern zahlen an das Jugendamt.


   Eignung der Tagespflegeperson


   Tagespflegepersonen müssen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der           Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten         Lehrgängen erworben haben.
   Die Qualifizierung umfasst 160 Stunden, incl. Praktikum, schriftlicher päd.           Ausarbeitung, mündlicher Prüfung und Erste Hilfe Kurs am Kind.
   Die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist Pflicht und muss       beim zuständigen Jugendamt nachgewiesen werden.


 

 

 
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