Rahmenbedingungen des Jugendamtes Bottrop für die Kindertagespflege
Auftrag der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein Gesetzlich anerkanntes flexibles Betreuungsangebot, dessen Merkmal die Familienähnlichkeit, die enge persönliche Bindung eines Kindes an die Tagespflegeperson(-en) sowie deren (häusliches) Umfeld sind.
Die Kindertagespflege soll
- die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
- den Erziehungsberechtigten helfen, Erwerbstätigkeit oder Schulausbildung und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können
Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Tagespflege ist, dass die Erziehungsberechtigten, bei denen das Kind lebt
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildun befinden
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten
- Tagespflege kann auch dann gewährt werden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, aber diese Leistung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist
Die Betreuungszeit umfasst die Arbeits-/Ausbildungszeit der Erziehungsberechtigten und die notwendigen Fahrzeiten zur Arbeit/Ausbildungsstätte, sowie die entsprechenden Rückfahrzeiten. Sie beginnt, wenn das Kind in die Obhut der Tagespflegeperson gelangt und endet, wenn die Betreuung durch die Tagespflegeperson beendet wird.
Beitragspflicht
Für die Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Kindertagespflege werden Beiträge nach der geltenden Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) erhoben.
Da die Betreuung vom Jugendamt der Stadt Bottrop unterstützt und gefördert wird, sind die Kosten für die Eltern gering.
Die Kosten für die Betreuung richten sich nach mehreren Faktoren, wie Einkommenshöhe und Betreuungsdauer. Die Eltern zahlen an das Jugendamt.
Eignung der Tagespflegeperson
Tagespflegepersonen müssen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Die Qualifizierung umfasst 160 Stunden, incl. Praktikum, schriftlicher päd. Ausarbeitung, mündlicher Prüfung und Erste Hilfe Kurs am Kind.
Die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist Pflicht und muss beim zuständigen Jugendamt nachgewiesen werden.