Großtagespflege in Bottrop Kirchhellen

 

 

Rahmenbedingungen des Jugendamtes Bottrop für die Kindertagespflege

 

Auftrag der Kindertagespflege

 

Die Kindertagespflege ist ein Gesetzlich anerkanntes flexibles Betreuungsangebot, dessen Merkmal die Familienähnlichkeit, die enge persönliche Bindung eines Kindes an die Tagespflegeperson(-en) sowie deren (häusliches) Umfeld sind.

 

Die Kindertagespflege soll

-         die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen                                  Persönlichkeit fördern

-         die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen

-         den Erziehungsberechtigten helfen, Erwerbstätigkeit oder Schulausbildung und                                            Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können

 

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Tagespflege ist, dass die Erziehungsberechtigten, bei denen das Kind lebt

-         einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen

-         sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildun           befinden

-         Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten

-         Tagespflege kann auch dann gewährt werden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen                                     nicht vorliegen, aber diese Leistung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist

         

Die Betreuungszeit umfasst die Arbeits-/Ausbildungszeit der Erziehungsberechtigten und die notwendigen Fahrzeiten zur Arbeit/Ausbildungsstätte, sowie die entsprechenden Rückfahrzeiten. Sie beginnt, wenn das Kind in die Obhut der Tagespflegeperson gelangt und endet, wenn die Betreuung durch die Tagespflegeperson beendet wird.

 

Beitragspflicht

Für die Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Kindertagespflege werden Beiträge nach der geltenden Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) erhoben.

Da die Betreuung vom Jugendamt der Stadt Bottrop unterstützt und gefördert wird, sind die Kosten für die Eltern gering.

Die Kosten für die Betreuung richten sich nach mehreren Faktoren, wie Einkommenshöhe und Betreuungsdauer. Die Eltern zahlen an das Jugendamt.

 

Eignung der Tagespflegeperson

Tagespflegepersonen müssen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Die Qualifizierung umfasst 160 Stunden, incl. Praktikum, schriftlicher päd. Ausarbeitung, mündlicher Prüfung und Erste Hilfe Kurs am Kind.

Die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist Pflicht und muss beim zuständigen Jugendamt nachgewiesen werden.